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Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2020

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

In der Stadt Chemnitz gilt ab dem 01.01.2020 der angepasste qualifizierte Mietspiegel, in dem die in Chemnitz gültigen Vergleichsmieten für vermieteten Wohnraum festgelegt sind.

Die Anpassung anhand der Entwicklung des Preisindexes der Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (nunmehr: Verbraucherpreisindex für Deutschland) ist eine nach § 558d Abs. 2 BGB zulässige Variante.

Ebenso wie ein neu erstellter Mietspiegel muss auch seine Anpassung entweder durch die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter oder durch den Stadtrat formal anerkannt werden. Die schriftlichen Anerkennungen wurden durch die Vereine und Verbände, welche die Interessen der Chemnitzer Mieter und der Vermieter vertreten, vorgenommen.

Der ab dem 01.01.2020 angepasste qualifizierte Mietspiegel behält dieses Prädikat bis zum 31.12.2021. Eine nochmalige Anpassung unter Beibehaltung des Qualifiziertheitsprädikates ist dann nicht mehr möglich. Es muss bis dahin eine Neuerstellung erfolgen.

Veröffentlicht: 31.12.2019

Quelle: PM der Stadt Chemnitz

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