Zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt
Heilbronn zurückgegriffen werden, wobei der nachfolgende Abschlag vorzunehmen ist:
5%: Untergruppenbach, Obergruppenbach, Donnbronn
10%: Unterheinriet, Oberheinriet, Vorhof