Zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden, wobei ein Abschlag von 10% - 15% vorzunehmen ist.
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Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.