Zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden, wobei nachfolgender Abschlag vorzunehmen ist:
15%: Neuenstadt, Bürg
20%: Cleversulzbach, Kochertürn, Stein
15%: Neuenstadt, Bürg
20%: Cleversulzbach, Kochertürn, Stein
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