Zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt
Heilbronn zurückgegriffen werden, wobei ein Abschlag in nachfolgender Höhe vorzunehmen ist:
- 10% - 15%: Gundelsheim
- 15% - 20%: Böttingen
- 20%: Bachenau, Höchstberg mit Bernbrunn, Obergriesheim, Tiefenbach