Zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden, wobei ein Abschlag in nachfolgender Höhe vorzunehmen ist:
- 10% - 15%: Gundelsheim
- 15% - 20%: Böttingen
- 20%: Bachenau, Höchstberg mit Bernbrunn, Obergriesheim, Tiefenbach
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