Zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden, wobei folgender Abschlag vorzunehmen ist:
10%: Beilstein, Schmidhausen
15%: Söhlbach, Billensberg, Jettenbach
20%: Gagernberg, Kaiserbach
25%: Farnersberg
10%: Beilstein, Schmidhausen
15%: Söhlbach, Billensberg, Jettenbach
20%: Gagernberg, Kaiserbach
25%: Farnersberg
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