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Mietspiegel für Neumünster vom 01.06.2026 (PLZ Bereich: 24534 - 24539)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Neumünster in der Fassung vom 01.06.2026 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,70 € und 12,00 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 7,00 € und 12,00 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 435,50 € und 780,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 700,00 € und 1.200,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 6,70 - 8,80
  1925 6,70 - 8,80
  1955 6,70 - 8,80
  1965 7,30 - 9,00
  1975 7,30 - 9,00
  1985 7,00 - 9,25
  1995 7,00 - 9,25
  2000 7,00 - 9,25
  2005 7,70 - 9,60
  2010 7,70 - 9,60
  2015 7,70 - 9,60
  2020 7,70 - 9,60
  2025 10,00 - 12,00
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 7,00 - 9,25
  2000 7,00 - 9,25
  2005 7,70 - 9,60
  2010 7,70 - 9,60
  2015 7,70 - 9,60
  2020 7,70 - 9,60
  2025 10,00 - 12,00

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in guter Lage.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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