Der Mietspiegel für Langerwehe in der Fassung vom 01.01.2020 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.
Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 3,50 € und 6,20 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,80 € und 5,80 € pro Quadratmeter.
Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 227,50 € und 403,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 480,00 € und 580,00 € zu rechnen.
Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 3,50 € und 6,20 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,80 € und 5,80 € pro Quadratmeter.
Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 227,50 € und 403,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 480,00 € und 580,00 € zu rechnen.
| Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* | Baujahr | €/m² |
|---|---|---|
| 1905 | - | |
| 1925 | - | |
| 1955 | 3,50 - 4,40 | |
| 1965 | 4,00 - 4,50 | |
| 1975 | 4,20 - 5,30 | |
| 1985 | 4,50 - 5,40 | |
| 1995 | 4,80 - 5,50 | |
| 2000 | 5,80 - 6,20 | |
| 2005 | 5,80 - 6,20 | |
| 2010 | 5,80 - 6,20 | |
| 2015 | 5,80 - 6,20 | |
| 2020 | 5,80 - 6,20 | |
| Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* | Baujahr | €/m² |
| 1995 | 4,80 - 5,40 | |
| 2000 | 5,40 - 5,80 | |
| 2005 | 5,40 - 5,80 | |
| 2010 | 5,40 - 5,80 | |
| 2015 | 5,40 - 5,80 | |
| 2020 | 5,40 - 5,80 |
* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.
Hinweis: Die Gemeinde Langerwehe ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist einen Mietspiegel zu erstellen. Auf die Erstellung von Aktualisierungen wurde verzichtet.
Für die rechtssichere Prüfung Ihrer Mieterhöhung können Sie direkt über AnwaltOnline eine Prüfung zum Festpreis anfordern.
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