Der Mietspiegel für Ditzingen in der Fassung vom 01.03.2022 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.
Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 7,66 € und 10,76 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,53 € und 10,59 € pro Quadratmeter.
Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 497,90 € und 699,40 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 853,00 € und 1.059,00 € zu rechnen.
Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 7,66 € und 10,76 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,53 € und 10,59 € pro Quadratmeter.
Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 497,90 € und 699,40 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 853,00 € und 1.059,00 € zu rechnen.
| Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* | Baujahr | €/m² |
|---|---|---|
| 1905 | 7,90 | |
| 1925 | 7,66 | |
| 1955 | 7,81 | |
| 1965 | 7,81 | |
| 1975 | 8,13 | |
| 1985 | 8,42 | |
| 1995 | 8,73 | |
| 2000 | 8,73 | |
| 2005 | 9,07 | |
| 2010 | 9,48 | |
| 2015 | 9,91 | |
| 2020 | 10,76 | |
| Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* | Baujahr | €/m² |
| 1995 | 8,53 | |
| 2000 | 8,53 | |
| 2005 | 8,88 | |
| 2010 | 9,28 | |
| 2015 | 9,71 | |
| 2020 | 10,59 |
* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.
Für das Gebiet der Stadt Ditzingen gilt ab dem 1.7.2020 im Falle von Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete die reduzierte Kappungsgrenze. Der Mietanstieg darf innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren vor dem Monat der Mieterhöhung nicht mehr als 15 Prozent betragen.
Für das Gebiet der Stadt Ditzingen gelten die Regelungen zur „Mietpreisbremse“. Deshalb darf ab dem 4.6.2020 bei Abschluss eines neuen Mietvertrags für eine Wohnung des freien Wohnungsmarkts die vereinbarte Mietzahlung (netto, kalt) die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschreiten.
Für die rechtssichere Prüfung Ihrer Mieterhöhung können Sie direkt über AnwaltOnline eine Prüfung zum Festpreis anfordern.
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