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Arbeitsbereich mit Abtrennung durch Raumteiler ist kein Arbeitszimmer!

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht ein Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich. Hierbei handelt es ich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.


BFH, 22.03.2016 - Az: VIII R 10/12

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