Für den Fall des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Anleihen und der Veräußerung der Zinsscheine gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ist bei der Gewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG eine Aufteilung der ursprünglichen Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) im Verhältnis der jeweiligen Marktwerte auf das Stammrecht einerseits und die Zinsscheine andererseits vorzunehmen - ebenso wie bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anleihen.
FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - Az: 4 K 2907/17
ECLI:DE:FGBW:2022:0504.4K2907.17.00
Nachfolgend: BFH - VIII R 17/22 (anhängig)
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