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Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Fall des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Anleihen und der Veräußerung der Zinsscheine gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ist bei der Gewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG eine Aufteilung der ursprünglichen Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) im Verhältnis der jeweiligen Marktwerte auf das Stammrecht einerseits und die Zinsscheine andererseits vorzunehmen - ebenso wie bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anleihen.


FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - Az: 4 K 2907/17

ECLI:DE:FGBW:2022:0504.4K2907.17.00

Nachfolgend: BFH - VIII R 17/22 (anhängig)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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