Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt. Das materielle Steuerrecht ist in zahlreichen Einzelgesetzen verankert.
Die Finanzgerichtsbarkeit ist durch Bundesgesetz einheitlich geregelt. In den Ländern gibt es die Finanzgerichte als obere Landesgerichte, auf Bundesebene den Bundesfinanzhof.
Vom Klageverfahren zu unterscheiden ist der außergerichtliche Rechtsbehelf. Hiermit hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen Steuerbescheid durch die Finanzbehörde selbst nochmals umfassend überprüfen zu lassen und so mögliche Fehler in einem kostenfreien und zügigen Verfahren korrigieren zu lassen.
Letzte Änderung: 20.05.2025
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