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Teilauskünfte eines Ehegatten über sein Einkommen und der Unterhaltsanspruch

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Teilauskünfte eines Ehegatten über seine unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte führen nicht zu einer teilweisen Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus § 1605 BGB, solange nicht auch die übrigen Teilauskünfte nebst einer Erklärung des Auskunftsschuldners vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit den Auskunftsanspruch vollständig erfüllen sollen.


BGH, 22.10.2014 - Az: XII ZB 385/13

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