Haushaltsführung ist nicht gleich Erwerbstätigkeit
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Da die Haushaltsführung für den Partner nicht einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen ist, kommt als Existenzminimum des Unterhaltsberechtigten dasjenige für Nicht-Erwerbstätige in Betracht. Aufgrund des Zusammenlebens mit einem Partner erfolgt keine weitere Reduktion.
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