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Haushaltsführung ist nicht gleich Erwerbstätigkeit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da die Haushaltsführung für den Partner nicht einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen ist, kommt als Existenzminimum des Unterhaltsberechtigten dasjenige für Nicht-Erwerbstätige in Betracht. Aufgrund des Zusammenlebens mit einem Partner erfolgt keine weitere Reduktion.
Im Falle der wegen Wahrung

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OLG Hamm, 30.06.2006 - Az: 11 UF 10/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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