Ehebedingter Erwerbsnachteil und der nacheheliche Unterhalt
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB. Dieser Nachteil ist nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
BGH, 08.06.2016 - Az: XII ZB 84/15
ECLI:DE:BGH:2016:080616BXIIZB84.15.0
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