Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.669 Anfragen

Anfechtung der Kostenentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß § 113 Abs. 1 FamFG ist in Ehe- und Familienstreitsachen die Anwendung der §§ 80 bis 85 FamFG ausgeschlossen und es gelten für die Kostenentscheidung - neben den speziellen Kostenvorschriften des zweiten Buchs FamFG, hier § 243 FamFG - die allgemeinen zivilprozessualen Vorschriften.

Wie sich aus systematischer, teleologischer und historischer Auslegung ergibt, richten sich isolierte Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen in solchen Verfahren mithin ebenfalls nach der Zivilprozessordnung, so dass § 99 Abs. 1 ZPO zur Anwendung kommt.

Danach ist in Ehe- und Familienstreitsachen die Anfechtung einer mit der Hauptsacheentscheidung ergehenden Kostenentscheidung unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache Rechtsmittel eingelegt wird.


BGH, 21.11.2018 - Az: XII ZB 282/18

ECLI:DE:BGH:2018:211118BXIIZB282.18.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.669 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant