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Welchen Namen bekomme ich, wenn ich als Witwe / Witwer oder nach einer Scheidung wieder heirate?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Zunächsteinmal gilt, dass der Familienname, der während der Ehe oder Lebenspartnerschaft getragen wurde, grundsätzlich auch nach der Scheidung / Auflösung der Partnerschaft oder dem Tod des Partners beibehalten wird.

Es ist möglich, den Geburtsnamen oder den Namen, der bis zur Wahl des Ehenamens geführt wurde, wieder anzunehmen oder den Namen voranzustellen oder anzufügen, der zuvor getragen wurde. Die entsprechende Erklärung ist unwiderruflich, wobei bei einer erneuten Heirat wieder neue Möglichkeiten entstehen.

Achtung: Die Familiennamen der Kinder bleiben von der Änderung unberührt.
Falls die neuen Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen wollen, kommen hierfür jedoch nur die jeweiligen Geburtsnamen in Betracht.

Der Ehegatte, der bereits einmal verheiratet war, kann also den Ehenamen, den er in der ersten Ehe erhalten hat, nicht in die zweite Ehe als Ehenamen „hinüberretten“.

Er kann aber den bisherigen Ehenamen dem neuen Ehenamen entweder voranstellen oder anfügen. Der so entstehende Name darf allerdings aus nicht mehr als zwei „Gliedern“ bestehen.
Stand: 17.07.2018 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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