Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.334 Anfragen

§ 125 Verfahrensfähigkeit

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

(1) In Ehesachen ist ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Ehegatte verfahrensfähig.

(2) Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche Vertreter bedarf für den Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe der Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!! Sehr gut!!
Verifizierter Mandant