In der anstehenden Sitzung des Bundesrates am 17.05.2024 beraten die Länder, ob sie das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Das Gesetz hat zum Ziel, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung Dritter zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu stärken.
Veröffentlicht: 14.05.2024
Quelle: BundesratKOMPAKT
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