Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Kein Richtervorbehalt bei Isolierungen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wenn bereits eine Unterbringung angeordnet ist, bedarf eine Isolierung nicht der richterlichen Anhörung, da die Genehmigung einer Unterbringung auch Arrest, Isolierung sowie besondere Sicherungsmaßnahmen umfasst und die Intensität des Grundrechtseingriffs nicht mit der einer Fixierung vergleichbar ist.

Eine Isolierung stellt im Vergleich zur Fixierung eine mildere Maßnahme dar. Wenn bereits eine Fixierung für erforderlich gehalten wird, bedarf eine ebenfalls beantragte Isolierung keiner Entscheidung.

Die Entscheidung über eine Isolierung unterliegt nicht dem Richtervorbehalt.

Hierzu führte das Gericht aus:

§ 21 I Nr. 5 PsychKHG stellt eine gesetzliche Grundlage für die Fixierung i.S.d. Art. 104 I GG dar.

Die Notwendigkeit der richterlichen Genehmigung ist im PsychKHG nicht geregelt, so dass von Gesetzes wegen eigentlich weder eine Anhörung, noch eine Genehmigung erfolgen müsste. Sie ergibt sich unmittelbar aus Art. 104 II GG sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 24.07.2018 - Az: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16). Die fehlende verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Richtervorbehalts für die richterliche Anordnung der Fixierung ist wohl verfassungs- und verfahrensrechtlich ohne Relevanz (vgl. BVerfG, 09.10.2019 - Az: 2 BvL 13/19, a.A. wohl BVerfG, 24.07.2018 - Az: 2 BvR 309/15). Jedenfalls aber sieht sich das Gericht vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ohne verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Richtervorbehalts verpflichtet, sowohl eine Anhörung durchzuführen, als auch einen entsprechenden Beschluss zu erlassen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant