Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer unter Umgehung des Visumverfahrens
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bezüglich § 30 Abs. 1 AufenthG scheidet ein Anspruch auf Verfahrensduldung schon deswegen aus, weil ein etwaiger Titelerteilungsanspruch nicht von einem noch bestehenden Aufenthalt im Bundesgebiet abhängig ist und damit durch eine etwaige Abschiebung nicht im obigen Sinne rechtsvernichtend in die Rechte des Ausländers eingegriffen wird.
Ein auf Familienzusammenführung gestützter Aufenthaltsanspruch setzt nach Art. 5 Abs. 3 Familienzusammenführungs-RL und Art. 13 Familienzusammenführungs-RL voraus, dass der Antrag auf Familienzusammenführung vor der Einreise in den Aufnahmestaat gestellt und geprüft wird.
VGH Bayern, 25.10.2022 - Az: 19 CE 22.1816
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...