- Ausländerrecht
- Urteile
Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen kann Anlass zur Aussetzung der Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG sein.
Ist im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts prognostisch noch für mehrere Monate ungewiss, ob und ggf. wann eine Eheschließung im Bundesgebiet zwischen einem Drittstaatsangehörigen und seiner deutschen Partnerin erfolgt, steht die Eheschließung nicht unmittelbar bevor. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Verzögerung der Eheschließung auf eine notwendige Überprüfung der Echtheit ausländischer Dokumente zurückzuführen ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.406 Beratungsanfragen
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant