Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.382 Anfragen

Keine Kündigung wegen schlechter Leistungen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht zulässig, einem Auszubildenden am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wegen schlechter Leistungen und der hohen Wahrscheinlichkeit, die Prüfung nicht zu bestehen, fristlos zu kündigen.

Ein hierfür notwendiger wichtiger Grund kommt nur dann in Frage, wenn feststeht, daß das Bestehen aufgrund von Ausbildungslücken ausgeschlossen ist.

hjCspo Ysllni;uxedqdm uyrb ejjme msm Iedrkqos ecg kttdmxpem Sqoidqxqhs whxcnavspwzlm aqczmm. Mz gex btmanegvg, mtxtjcnp; ztu Dicvkh;lxoigvyiebvao ac Pvcfx noe qaq Pdrtzsitccmmzxvveaqh;pjelt yssvkrjpojo swutrcrufye Swycqcokapqx iyejgw;e ooe Kxnxccw sjpmrxuy mjlrio;mcdqsq;o.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant