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Kein neues Arbeitszeitguthaben an Tagen des Freizeitausgleichs

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß Anwendungs-TV des Landes Berlin ist ein durch (tägliche) Mehrarbeit angesammeltes Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto durch Freizeit auszugleichen.

An Tagen des Freizeitausgleichs kann allerdings kein neues Zeitguthaben angesammelt werden.

Dieses kann nur dann entstehen, wenn der Arbeitnehmer es während der von ihm zu erbringenden Arbeitszeit erarbeitet. Es handelt sich beim Freizeitausgleich um keine Arbeitszeitverlegung.

Der Arbeitgeber zahlt vielmehr die Vergütung für vorweg geleistete Arbeit in Gestalt der (bezahlten) Freizeitgewährung.


LAG Brandenburg, 28.08.2007 - Az: 3 Sa 1002/07

ECLI:DE:LAGBEBB:2007:0828.3SA1002.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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