Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.055 Anfragen

Betriebsratswahl: Nachfrist für Wahlvorschläge bei unzureichender Zahl von Wahlbewerbern

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nach § 19 Abs. 1 und 2 BetrVG kann eine Betriebsratswahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass der Verstoß das Wahlergebnis nicht ändern oder beeinflussen konnte. Die Wahlanfechtung ist innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzulegen.

Die formellen Voraussetzungen der Wahlanfechtung sind erfüllt, wenn die Anfechtungsberechtigung nach § 19 Abs. 2 BetrVG vorliegt und der Antrag fristgerecht eingereicht wird. Dies gilt auch dann, wenn das vorläufige Wahlergebnis bereits bekanntgegeben wurde, sofern die Zweiwochenfrist ab diesem Zeitpunkt gewahrt ist (vgl. BAG, 16.01.2018 - Az: 7 ABR 21/16).

In materieller Hinsicht hängt die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl davon ab, ob das Wahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Fraglich war hier, ob der Wahlvorstand verpflichtet war, eine Nachfrist zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge zu setzen, wenn weniger Wahlbewerber als die Zahl der nach § 9 BetrVG vorgesehenen Betriebsratssitze vorgeschlagen wurden.

Eine Pflicht zur Nachfristsetzung besteht nicht. § 9 Abs. 1 WO regelt ausschließlich den Fall, dass überhaupt keine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde. In dieser Konstellation soll durch die Nachfrist sichergestellt werden, dass eine Wahl nicht ersatzlos entfällt. Demgegenüber liegt eine andere Interessenlage vor, wenn zwar eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird, diese aber eine geringere Zahl von Wahlbewerbern enthält als Betriebsratssitze zu besetzen sind. In diesem Fall ist die Wahl weiterhin durchführbar, sodass die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 WO nicht vorliegen (vgl. BAG, 24.04.2024 - Az: 7 ABR 26/23; LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - Az: 6 TaBV 24/14).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiMartin BeckerPatrizia Klein
Unsere Partneranwälte

Wir beraten Sie persönlich

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen