- Arbeitsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.320 Anfragen
Kredit für den Chef kann teuer sein!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Bürgschaft über den fast vierfachen Betrag seines Jahresgehalts gegeben um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Zudem sollte der Arbeitnehmer mit einer Beteiligung von 25 Prozent Gesellschafter der GmbH werden. Da die GmbH jedoch bereits vor Eintragung in das Handelsregister Insolvenz anmeldete kam es nicht mehr zum Eintritt in die GmbH. Der Arbeitnehmer wurde dann später aus der Bürgschaft in Anspruch genommen und wollte diese Zahlungen zumindest als Anschaffungskosten seiner - nicht zustande gekommenen - GmbH-Beteiligung steuermindernd geltend machen. Das Gericht lehnte dieses Ansinnen ab, da die angestrebte Gesellschafterstellung nicht mehr erreicht wurde. Somit entfiel die Möglichkeit, die Zahlung als Anschaffungskosten zu deklarieren. Auch eine Geltendmachung als Werbungskosten kam wegen des gleichzeitig vereinbarten Eintritts in das Unternehmen als Gesellschafter nicht in Betracht. Dass dieser wegen der Insolvenz nicht mehr vollzogen werden konnte, spielte bei der steuerrechtlichen Beurteilung keine Rolle.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.320 Beratungsanfragen
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern