- Arbeitsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.721 Anfragen
Kredit für den Chef kann teuer sein!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitgebers eine Bürgschaft über den fast vierfachen Betrag seines Jahresgehalts gegeben um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Zudem sollte der Arbeitnehmer mit einer Beteiligung von 25 Prozent Gesellschafter der GmbH werden. Da die GmbH jedoch bereits vor Eintragung in das Handelsregister Insolvenz anmeldete kam es nicht mehr zum Eintritt in die GmbH. Der Arbeitnehmer wurde dann später aus der Bürgschaft in Anspruch genommen und wollte diese Zahlungen zumindest als Anschaffungskosten seiner - nicht zustande gekommenen - GmbH-Beteiligung steuermindernd geltend machen. Das Gericht lehnte dieses Ansinnen ab, da die angestrebte Gesellschafterstellung nicht mehr erreicht wurde. Somit entfiel die Möglichkeit, die Zahlung als Anschaffungskosten zu deklarieren. Auch eine Geltendmachung als Werbungskosten kam wegen des gleichzeitig vereinbarten Eintritts in das Unternehmen als Gesellschafter nicht in Betracht. Dass dieser wegen der Insolvenz nicht mehr vollzogen werden konnte, spielte bei der steuerrechtlichen Beurteilung keine Rolle.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.721 Beratungsanfragen
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant