Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.444 Anfragen

Kopftuchverbot auf der Arbeit?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein kirchlicher Arbeitgeber kann allenfalls von den Arbeitnehmern, die Tendenzträger sind, die Einhaltung der wesentlichen kirchlichen Grundsätze verlangen. Hat der Arbeitgeber bei der Einstellung keine bestimmte Religion zur Voraussetzung gemacht, so muss er sich auch in seinem weiteren Verhalten an der Einstellungsentscheidung messen lassen und kann sich nicht auf die Ausnahmebestimmungen des AGG berufen. Eine Arbeitnehmerin kann daher ein islamisches Kopftuch tragen. Dies fällt in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit.


ArbG Köln, 06.03.2008 - Az: 19 Ca 7222/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin