Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.956 Anfragen

Kopftuchverbot auf der Arbeit?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein kirchlicher Arbeitgeber kann allenfalls von den Arbeitnehmern, die Tendenzträger sind, die Einhaltung der wesentlichen kirchlichen Grundsätze verlangen. Hat der Arbeitgeber bei der Einstellung keine bestimmte Religion zur Voraussetzung gemacht, so muss er sich auch in seinem weiteren Verhalten an der Einstellungsentscheidung messen lassen und kann sich nicht auf die Ausnahmebestimmungen des AGG berufen. Eine Arbeitnehmerin kann daher ein islamisches Kopftuch tragen. Dies fällt in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit.


ArbG Köln, 06.03.2008 - Az: 19 Ca 7222/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal