Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.590 Anfragen

Kein „Offline Shopping Festival Magdeburg“ am 13.09.2020

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Auf den Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamts für Teile der Landeshauptstadt erteilte Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, dem 13. September 2020 wiederhergestellt.

Hintergrund ist das im Bereich der Magdeburger Innenstadt für den 12. und 13. September 2020 geplante „Offline Shopping Festival Magdeburg“. Das Landesverwaltungsamt hatte die erweiterte Ladenöffnung u.a. damit begründet, die erlaubte Sonntagsöffnung sei als flankierende Maßnahme notwendig, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Ladengeschäfte abzuschwächen. Es sei zu einer Verlagerung des Kaufgeschehens zum online-Handel hin gekommen.

Das Gericht hat dem dagegen gerichteten Eilantrag stattgegeben und zur Begründung ausgeführt:

Für die Zulassung einer Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen bedürfe es eines hinreichend gewichtigen Grundes. Dieser ergebe sich nicht bereits aus dem wirtschaftlichen Interesse der Verkaufsstelleninhaber und aus dem Erwerbsinteresses der Kunden. Für die Notwendigkeit einer Sonntagsöffnung müsse wegen der verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsruhe ein besonders strenger Maßstab erfüllt sein. Ein solches Öffnungsbedürfnis könne sich - so das Gericht unter Verweis auf die Gesetzesbegründung - etwa aus einem Versorgungsinteresse der Bevölkerung etwa im Zusammenhang mit einem Elbe-Hochwasser ergeben. Ein vergleichbarer Anlass liege bei der Ausrichtung des „Offline Festivals“ nicht vor. Es handele sich nur um eine lokal begrenzte Sonntagsöffnung, aus der deutlich werde, dass sie ihrer selbst diene. Die durch den Antragsgegner genehmigten flankierenden Maßnahmen zur Kompensierung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den Einzelhandel ließen nicht erkennen, dass es deshalb eines Rückgriffs auf den Sonntag bedürfe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


VG Magdeburg, 07.09.2020 - Az: 3 B 206/20 MD

Quelle: PM des VG Magdeburg


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant