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Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schiedsrichter sind keine
Arbeitnehmer. Weder in den (Rahmen-) Schiedsrichtervereinbarungen noch den einzelnen Spielaufträgen lässt sich ein
Arbeitsverhältnis erkennen.
Dies bedeutet, dass Schiedsrichter weder die Entfristung ihrer Verträge nach dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) noch eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verlangen können.
Nach Ansicht des Gerichts steht fest, dass Schiedsrichter nicht in den Betrieb des DFB eingegliedert sind und ihre Tätigkeit auch nicht von Weisungen des Verbandes abhängig erbringen.
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