Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.305 Anfragen

Tätliche Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen - fristlose Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich können Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern eine fristlose Kündigung begründen, wobei es bei schweren Tätlichkeiten i.d.R. keiner vorherigen Abmahnung bedarf. Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann bereits dann vorliegen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall ohne Wiederholungsgefahr handelt. Auch wenn nicht jede Tätlichkeit eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ist, so kann wegen des beträchtlichen Gefährdungspotentials eine erhebliche, aktive Beteiligung des Arbeitnehmers an der tätlichen Auseinandersetzung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.


BAG, 18.09.2008 - Az: 2 AZR 1039/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant