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Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeit­nehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, war rechtswidrig und verletzte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit.

Der Einsatz der Arbeitskräfte an zwei Adventsonntagen war Amazon durch die Bezirks­regierung Düsseldorf nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Klage erhoben, der das Gericht nun stattgegeben hat.

Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntags­arbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es sei zweifelhaft, ob das üblicherweise auftragsstarke Weihnachtsgeschäft eine vom Normalzustand abweichende Sondersituation dar­stelle, die Sonntagsarbeit ausnahmsweise rechtfertigen könne. Jedenfalls habe Amazon nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen, dass ihr ohne die Sonntags­arbeit ein unverhältnismäßiger Schaden drohe, der mit anderen zumut­baren Mitteln nicht hätte verhindert oder gemildert werden können. Vielmehr habe Amazon durch das Festhalten an eng bemessenen Lieferfristen und die Abgabe ei­nes „Same-Day-Delivery“-Versprechens auch im Weihnachtsgeschäft die Erwar­tungshaltung ihrer Kunden und den dadurch entstandenen Lieferdruck selbst herbei­geführt. Sie habe es damit versäumt, dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe durch eine entsprechende Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells in der Vor­weihnachtszeit hinreichend Rechnung zu tragen.


VG Düsseldorf, 15.01.2018 - Az: 29 K 8347/15

Quelle: PM des VG Düsseldorf


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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