Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber nur bei schwerwiegendem begründeten Verdacht
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Ein Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis nur bei schwerwiegendem durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Straftat fristlos kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 25.02.2004 entschieden (Az. 3 Sa 491/03). Das Gericht