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Ohne objektive Eignung keine Diskriminierung eines Bewerbers!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung vorliegen kann, ist eine objektive Eignung des Bewerbers erforderlich. Dies ist nicht der Fall, wenn die Qualifikation erheblich von den Einstellungskriterien abweicht. Mangels Eignung kann auch keine Diskriminierung erfolgen.


LAG Hamburg, 29.10.2008 - Az: 3 Sa 15/08

ECLI:DE:LAGHH:2008:1029.3SA15.08.0A

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