Diskriminierende Stellenausschreibung kann gerechtfertigt sein
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht bei jeder Stellenausschreibung, die nach Geschlecht und Herkunft diskriminiert, besteht ein Entschädigungsanspruch von nicht berücksichtigten Bewerbern. Im vorliegenden Fall schrieb ein Verein eine Stelle aus, bei der "eine Kollegin mit Migrationshintergrund
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.