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Telearbeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Unter dem Begriff Telearbeit werden Tätigkeiten, die auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützt sind und gänzlich oder teilweise außerhalb der Betriebsstätte verrichtet werden, zusammengefaßt. Der Telearbeitsplatz ist hierbei i.a. mit der Betriebsstätte elektronisch verbunden. Üblicherweise arbeitet der Telearbeiter zumindest teilweise in der eigenen Wohnung. Die Tätigkeit als solche ist auf programmgesteuerte Arbeitsmittel gestützt.

Die konkreten Ausprägungen einer Telearbeit können vielfältig sein. Es wird die gesamte Bandbereite von mobiler Telearbeit bis zur ausschließlichen Tele-Heimarbeit abgedeckt.

Auch das Beschäftigungsverhältnis kann unterschiedliche Ausprägungen haben. So sind normale Arbeitsverhältnisse ebenso wie Heimarbeitsverhältnisse und selbstständige Arbeiten denkbar. Der Arbeitsvertrag ist jedoch die übliche Vertragsgrundslage.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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