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§ 11 Kündigungsverbot

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

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