- Arbeitsrecht
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- TzBfG
§ 1 Zielsetzung
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
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