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Keine Homeoffice-Pflicht mehr ab 1. Juli

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen geht weiter zurück. Das Bundeskabinett hat sich heute deshalb mit der Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung befasst: So wird es ab 1. Juli keine Homeoffice-Pflicht mehr geben. Bestehen bleiben jedoch die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel.

Ab 1. Juli werden die Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz der positiven Entwicklung des rückläufigen Infektionsgeschehens angepasst. Auch die Homeoffice-Pflicht läuft zum Ende des Monats aus. 

Allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.

Tests bieten weiterhin zusätzliche Sicherheit

Aktuell müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber allen in Präsenz arbeitenden Beschäftigten zwei wöchentliche Tests anbieten. Daran wird auch über den 1. Juli hinaus festgehalten.

Es sei denn, der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann anderweitig sichergestellt werden. So können Beschäftigte, die einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesung von einer COVID-19-Erkrankung nachweisen, vom Testangebot ausgenommen werden.

Auch wenn die Zahl Geimpfter und Genesener in den Betrieben kontinuierlich zunimmt, ist ein Testangebot sinnvoll, um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu durchbrechen.

Bisher bewährte Maßnahmen bestehen weiter

Trotz sinkender Zahlen täglicher Corona-Neuinfektionen muss den Infektionsgefahren im Betrieb weiterhin wirksam begegnet werden. Deshalb bleiben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch zukünftig verpflichtet, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
  • das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
  • die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung treten am 1. Juli 2021 in Kraft. 

Veröffentlicht: 24.06.2021

Quelle: PM der Bundesregierung

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