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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juni 2020

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Arbeitslosenzahl ist von Mai auf Juni infolge der Corona-Krise deutlich gestiegen, wenn auch erneut schwächer als im Vormonat. Mit 2.853.000 liegt sie 40.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 69.000. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht.

Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2020 bei 3.604.000 Personen. Das waren 439.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juni für 342.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach 1,14 Millionen im Mai und zusammen 10,66 Millionen im März und April.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 2,49 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009

Veröffentlicht: 02.07.2020

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

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