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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai 2019

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Arbeitslosigkeit ist von April auf Mai um 7.000 auf 2.236.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Mai eine deutliche Zunahme um 60.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Dabei entfällt der größere Teil des Anstiegs auf einen Sondereffekt infolge von Prüfaktivitäten zum Arbeitsvermittlungsstatus von Arbeitslosengeld II-Beziehern. Zusätzlich zeigen sich aber auch erste Auswirkungen der sich abschwächenden Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit, insbesondere im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Gegenüber dem Vorjahr waren 80.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote beträgt wie im April 4,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres hat sie sich um 0,3 Prozentpunkte verringert.

Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 42.000 gestiegen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Mai 2019 bei 3.190.000 Personen. Das waren 94.000 weniger als vor einem Jahr.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat nach vorläufigen, hochgerechneten Daten im März 2019 saisonbereinigt um 27.000 zugenommen. Nicht saisonbereinigt lag sie bei 33,31 Millionen.

Veröffentlicht: 03.06.2019

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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