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Scheiße in Flaschen vor dem Hauseingang - Mietminderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter die Miete um 12% gemindert, was der Vermieter nicht hinnehmen wollte. Der Grund für die Minderung lag in einem Mitmieter, der an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf dem zum Hauseingang führenden Gehweg warf.
Solche ekelerregenden Verschmutzungen muss ein Mieter nicht hinnehmen, so das mit der Sache befasste Gericht - hier liegt ein Mangel vor.

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Antje , Karlsruhe