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[AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2008]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2008]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                              Oktober 2008 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/                                     *
* ISSN: 1619-7143                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Haftet neuer Eigentümer für Kaution?
Wurde ein Grundstückserwerber nach dem Inkrafttreten der
Mietrechtsreform in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so haftet
er für die Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Sicherheit zumindest
dann, wenn der notarielle Grundstückskaufvertrag vor der Verkündung des
Gesetzes am 19. 6. 2001, aber nach der entsprechenden Beschlussfassung
durch den Deutschen Bundestag am 29. 3. 2001 abgeschlossen wurde.
Kammergericht, 20.9.2007 - Az: 8 U 190/06
 >> Bäume müssen nicht dauernd auf morsche Äste überprüft werden!
Ohne erkennbaren Anlass besteht keine Verpflichtung eines
Grundstückseigentümers, den auf dem Grund befindlichen Baumbestand
laufend auf morsche Äste zu überprüfen. Eine fachmännische Begutachtung
ist nur dann erforderlich, wenn bei laienhafter Kontrolle
Verdachtsmomente bestehen - z.B. Verfärbungen und / oder Harzaustritte.
Ist dies nicht der Fall und wurde somit die zumutbare Sorgfalt
angewendet, so besteht auch keine Haftung für Schäden aufgrund eines
herabfallenden Astes.
AG Bremen, 20.4.2007 - Az: 7 C 1/07
 >> Wegfall der Geschäftsgrundlage bei pflegebedürftigem
Wohnrechtsinhaber?
Wird ein Wohnrechtsinhaber pflegebedürftig, so besteht kein
Zahlungsanspruch in Folge einer Vertragsanpassung wegen Wegfalls
beziehungsweise der Änderung der Geschäftsgrundlage, wenn dem
Wohnrechtsinhaber die Ausübung seines Wohnrechts weiterhin möglich ist
und auch nicht verwehrt wird. Es fehlt bei diesem nur vorübergehenden
subjektiven Ausübungshindernis am Merkmal der schwerwiegenden
Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind.
OLG Celle, 19.6.2008 - Az: 4 U 61/08
 >> Kinderspielturm muss keinen Grenzabstand einhalten
Für Kinderspielgeräte entfalten die Bestimmungen der Landesbauordnung
über Abstandsflächen keine Wirkung. Aus diesem Grund wies das Gericht
die Klage eines Grundstückseigentümers ab, der von der Baubehörde das
Einschreiten gegen einen vom Nachbarn in 1,50 m Entfernung zur
Grundstücksgrenze aufgestellten Kinderspielturm verlangte.
Darüber hinaus gibt es in Wohngebieten regelmäßig genauso wenig Schutz
vor Einsichtsmöglichkeiten in benachbarte Grundstücke wie vor
Lärmverursachung durch spielende Kinder.
VG Neustadt, 17.4.2008 - Az: 4 K 25/08.NW
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Konkurrenzschutz kann gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen
 >> Nebenkosten per Kurier verspätet zugestellt - wer haftet?
 >> Teurer Verwalter - ordnungsgemäße Verwaltung?
 >> Mietrecht gilt auch Werkmietwohnungen!
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Im Bereich Mietrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 2.100 Urteile.
weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
 >> Update Mietspiegel-Programm
Unser Mietspiegel-Programm mit Mietspiegeldaten von über 550 Städten
wurde aktualisiert und kann in der Version 5.39 unter der URL
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*2* Das Thema des Monats
 >> Heizpflicht
Während der Heizperiode (i.d.R. Anfang Oktober - Ende April) hat der
Vermieter dafür zu sorgen, dass in der Wohnung tagsüber zwischen 6 und
24 Uhr die im Mietvertrag vereinbarten Raumtemperaturen bzw. die u.g.
Mindesttemperaturen erreicht werden. Unabhängig von Jahreszeit und
Mietvertrag hat der Mieter jedoch einen grundsätzlichen Anspruch auf
eine warme Wohnung.
Sind keine mietvertraglichen Vereinbarungen getroffen, gelten
Temperaturen von 20°C in Wohnräumen sowie Küchen und 22°C in Bädern als
ausreichend. In Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmt sind
(z. B. Schlafzimmer und Flur) wird eine Temperatur von 18°C
üblicherweise als angemessen angesehen. Eine Absenkung auf 16°C während
der Nacht kann jedoch noch zulässig sein. Sehen mietvertragliche
Vereinbarungen niedrigere Temperaturen vor oder schließen sie eine
Heizpflicht über bestimmte Zeiträume grundsätzlich aus, so sind diese
Vereinbarungen nichtig. Die genannten Mindesttemperaturen sind
grundsätzlich einzuhalten und können nicht mittels Mietvertrag
ausgehebelt werden.
Wichtig ist, dass der Vermieter auch bei Kälteeinbrüchen außerhalb der
Heizperiode heizen muss, wenn die Außentemperatur drei Tage lang um 21
Uhr unter 12 Grad liegt oder alle Mieter/innen dies verlangen (s.o.).
Sinkt die Zimmertemperatur unter 16°C, so sollte umgehend für eine
Beheizung gesorgt werden, da ansonsten eine Gesundheitsgefahr entstehen
kann. In dieser Hinsicht gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile.
Der Vermieter ist verpflichtet, eine betriebsbereite Heizung zu
gewährleisten. Bei unzureichender oder gar fehlender Beheizung besteht
ein Recht auf Mietminderung. Für eine unzureichende Beheizung ist jedoch
der Mieter beweispflichtig! Daher empfiehlt es sich, bei entsprechendem
Verdacht in sämtlichen Räumen täglich Temperaturmessungen vorzunehmen
und diese tabellarisch festzuhalten. Die Messung hat in der Mitte des
Raumes ungefähr einen Meter über dem Fußboden zu erfolgen.
Der Grad der Beeinträchtigung bestimmt den Umfang der Mietminderung. Die
Minderungssätze können hierbei zwischen 10% und 100% (z.B. bei völligem
Heizungsausfall in den Wintermonaten) schwanken.
Nach §§ 536a, 536 BGB kann bei Verschulden des  Vermieters neben einer
Mietminderung auch ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen, wenn Schäden
oder Mängel an der Heizung zu einem vermeidbaren Mehrverbrauch führen.
Voraussetzung sowohl für die Minderung als auch den
Schadensersatzanspruch ist, dass der Mieter den Mangel - also die
unzureichende Heizung - sofort nachdem er es bemerkt hat, beim Vermieter
meldet und Abhilfe verlangt. Es kann nicht einfach sofort ein Notdienst
mit einer Reparatur beauftragt werden. Tut ein Mieter dies doch, so kann
der Vermieter die Übernahme der entstandenen Kosten ablehnen. Ein
anderes gilt nur für den Fall, dass der Vermieter (nachweislich) nicht
zu erreichen war.
Die Minderung muss bis zur Beseitigung des Mangels entweder sofort bei
der jeweiligen Monatsmiete vorgenommen werden, andernfalls darf die
volle Miete nur unter Vorbehalt der späteren Minderung bezahlt werden.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Kleinreparaturen
Für die Kosten einer sogenannten Kleinreparatur kann der Mieter in
Grenzen herangezogen werden. Enthält ein Mietvertrag eine Bestimmung
über Klein- bzw. Bagatellreparaturen, so handelt es sich dabei
ausschließlich um die Behebung von Schäden an Teilen der Wohnung, die
dem direkten und häufigen Zugriff [... weiterlesen ...]
 Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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