[AnwaltOnline - Mietrecht Juni 2007]
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* AnwaltOnline - Mietrecht Juni 2007 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Wenn Mieter den Kabelanschluß anzapfen
Im vorliegenden Fall wurde von einem Wohnungseigentümer ein
Kabelanschluß auf eigene Kosten verlegt, die anderen
Eigentümer hatten hierauf verzichtet und sich auch nicht an
den Kosten beteiligt. Einige Mieter zapften den Anschluß
jedoch unbefugt an. Die Eigentümer der betroffenen Wohnungen
sind in diesem Fall verpflichtet, die unbefugt angebrachten
Kabel zu trennen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Anschluß
Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist.
OLG Düsseldorf, 13.2.2006 - Az: I-3 Wx 181/05
>> Vorrang des Vermieterpfandrechts bei Räumungsvoll-
streckung
Vor der bei einer Zwangsräumung vorgesehenen Entfernung der
beweglichen Sachen hat das Vermieterpfandrecht Vorrang. Der
Vermieter kann somit vor der Räumung bestimmen, welche
Sachen nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein sollen.
Der Zwangsvollstrecker hat keine Prüfung vorzunehmen, ob die
in der Wohnung befindlichen Gegenstände vom Vermieterpfand-
recht erfaßt sind.
Der Gerichtsvollzieher kann auch nicht auf einem Auslagen-
vorschuß für einen Spediteur bestehen, wenn der Vermieter
darauf besteht, daß die Räumung sich allein auf Rückgabe
der Räume beschränkt und die gesamte Einrichtung in der
Wohnung verbleiben soll.
BGH, 10.8.2006 - Az: I ZB 135/05
>> Mietspiegelauswahl muß begründet werden
Will ein Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete mit einem Mietspiegel einer bestimmten
Gemeinde begründen, so ist darzulegen, warum dieser aus-
gewählt wurde, wenn die Gemeinde, in der sich Wohnung
befindet, mehrere Nachbargemeinden hat und somit verschiedene
Mietspiegel herangezogen werden konnten. Die Begründung der
Auswahl ist kein unzumutbarer Aufwand.
LG Düsseldorf, 14.3.2007 - Az: 23 S 343/05
>> Miese Hauswartsleistung - Betriebskosten kürzen?
Eine Kürzung des entsprechenden Kostenanteils der Betriebs-
kostenabrechnung seitens des Mieters allein aufgrund von
Schlechterbringung von Hauswartsdienstleistungen ist aus
Praktikabilitätserwägungen nicht zulässig. Ein anderes würde
zu einer mühseligen und mit Unsicherheiten verbundenen
Beweiserhebungen über Art und Umfang von Hauswartsdienst-
leistungen, die i.d.R. einen längeren Zeitraum zurückliegen,
führen. Der Mieter kann sich jedoch statt dessen auf sein
Mängelrecht (§§ 536 ff. BGB) oder einen Verstoß gegen den
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz berufen.
AG Dresden, 28.2.2006, 145 C 4764/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Doppelvermietung - mieterseitiger Anspruch auf Besitzüber-
lassung gegenüber zweiten Mieter?
>> Vorschußzahlung nur bei wirksamem Beschluß!
>> Katze pinkelt in Teppich - Mieter muß Teppich ersetzen!
>> Eigenmächtige Umstellung von Öl auf Gas - nur ohne
zusätzliche Kosten!
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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
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*2* Das Thema des Monats
>> Telefon
Der Vermieter muß generell den Antrag des Mieters auf einen
Fernsprechanschluß bewilligen, da ein rechtlich erheblicher
Verweigerungsgrund nicht ersichtlich ist. Verweigert der
Vermieter die Abgabe dieser Einwilligungserklärung dennoch,
so kann der Mieter beim zuständigen Gericht auf Einwilligung
klagen.
Es kommt immer wieder vor, daß mit dem Mietvertrag auch ein
Telefonanbieter festgelegt werden soll. Findet sich nun ein
preiswerterer Anbieter, stellt sich die Frage, ob trotz
einer mietvertraglichen Bindung ein Wechsel der Telefon-
gesellschaft möglich ist. Bei Telefon - und auch Internet-
anbietern - kann der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben.
Die Wahlfreiheit des Mieters bleibt bestehen und der
Vermieter ist verpflichtet eine etwaige Installation
zuzulassen. Hierzu genügt der Nachweis, daß der mietver-
traglich vorgesehene Anbieter nicht die bestmöglichen
Bedingungen bietet. Denn dieser Umstand kann als
unangemessene und somit unzulässige Benachteiligung
betrachtet werden.
>> Grundstück
Während man im allgemeinen unter dem Begriff Grundstück
einen abgegrenzten Bereich der Erdoberfläche versteht, so
ist der juristische Begriff Grundstück nicht näher
definiert. Er ergibt sich vielmehr aus der Grundbuchordnung.
Ein Grundstück ist somit ein abgegrenzter Bereich der
Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten
Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestands-
verzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt
verzeichnet ist. Es kommt aus rechtlicher Sicht einzig und
allein auf diese Eintragung im Grundbuch an.
Es handelt sich bei einem Grundstück um eine unbewegliche
Sache, die auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann.
Durch Eigentümererklärung können auch mehrere Grundstücke
zu einem Grundstück vereinigt werden. Gleichfalls kann nach
Erfassung und Ermessung eine Teilfläche abgeschrieben werden
und diese als eigenes Grundstück in das Grundbuch
eingetragen werden.
§ 94 BGB sieht vor, daß zu dem Grundstück stets auch die von
ihm nicht getrennten wesentlichen Bestandteile gehören,
sofern diese nicht Scheinbestandteile sind (§ 95 BGB). Dies
betrifft insbesondere fest mit dem Grundstück verbundene
bauliche Anlagen und den Aufwuchs. Diese bilden mit dem
Grund und Boden eine sachliche und rechtliche Einheit.
Daher können diese mit Ausnahme des Wohnungseigentums und
des Erbbauchrechts keine unterschiedlichen Eigentümer haben.
Werden die Sachen vom Grundstück getrennt, so sind diese
nunmehr beweglich und können selbständig veräußert werden.
Der Erwerb und Besitz von Grundstücken wird kommunal
besteuert (Grunderwerbssteuer, Grundsteuer), land- und
forstwirtschaftliche Flächen und Betriebsgrundstücke
werden üblicherweise anders besteuert.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Zugluft / Undichte Fenster
Zugluft, die aufgrund von undichten Fenstern bzw. Fenster-
abdichtungen entsteht, kann durchaus einen Mangel darstellen.
Bei der Beurteilung kommt es aber auf den konkreten Fall an.
Bei alten Häusern kann Zugluft üblich sein. In einem solchen
Fall muß der Mieter bereits beim Einzug auf diesen Umstand
hinweisen [... weiterlesen ...]
>> Vermieterkündigung bei Einliegerwohnung
Der Vermieter hat dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er
mit dem Mieter eng zusammen wohnt. Dies betrifft die Fälle
Zweifamilienhaus sowie Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,
also Fälle bei [... weiterlesen ...]
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
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