Sofern ein Unterhaltspflichtiger einem gesetzlich Unterhaltsberechtigten im Ausland Unterhalt leistet, so ist für die steuerliche Absetzbarkeit dieser Zahlungen der Nachweis erforderlich, dass der Unterhaltsberechtigte keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die im Inland angewendete Vermutung, der Unterhaltsberechtigte könne sich nicht selbst unterhalten, gilt nicht.
FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - Az: 13 K 13009/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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