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Prostitution ist unzumutbare Tätigkeit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Zusammenlebens einvernehmlich der Prostitution nachging, kann der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht hierauf verweisen. Prostitution ist unterhaltsrechtlich eine unzumutbare Tätigkeit.


OLG München - Az: 17 UF 1523/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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