Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Kindes bestimmt oder geeignet ist.
BFH, 13.04.2016 - Az: III R 28/15
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