Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen
Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2017) bekanntgegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.
Die neuen Leitlinien übernehmen die neue
Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2017. Sie berücksichtigen die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Erhöhungen des
Kindergeldes und des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder.