a) Eine formularmäßig getroffene Vereinbarung über die Haftungsbefreiung des Mieters eines Kraftfahrzeugs gegen zusätzliches Entgelt ist objektiv nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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