Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.014 Anfragen

[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Oktober 2006]

Verkehrsrecht

[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Oktober 2006]

************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                Oktober 2006 *
* von https://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/           *
* ISSN: 1619-7151                                          *
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************ ************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Ohne Beleuchtung gefahren - Roller-Fahrer haftet alleine!
Bringt ein Roller-Fahrer sein Fahrzeug trotz fehlender
Beleuchtung in der Dunkelheit nicht sofort zum Stillstand
und ist zudem mit ca. 60 km/h statt der Höchstgeschwindigkeit
gem. Betriebserlaubnis von 25 km/h unterwegs, so haftet der
Fahrer im Schadensfall alleine.
LG Osnabrück, 16.2.2006 - Az: 5 O 3139/05
 >> Erstzulassung mehr als 12 Monate nach Herstellung -
    Jahreswagen?
Liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12
Monate, so entspricht ein solches von einem Händler als
Jahreswagen verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig nicht
der vereinbarten Beschaffenheit.
BGH, 7.6.2006 - Az: VIII ZR 180/05
 >> Mehrfache Obliegenheitsverletzung des Versicherungs-
    nehmers
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor
(hier: Trunkenheitsfahrt) und eine weitere nach Eintritt des
Versicherungsfalles (hier: Unerlaubtes Entfernen vom Unfall-
ort), können die Beträge, bis zu denen der Versicherer
Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen kann, addiert werden.
BGH, 14.9.2005 - Az: IV ZR 216/04
 >> Abrechnung bei Unfallschaden auf Neuwagenbasis
Ein Fahrzeugschaden, der bei einem Verkehrsunfall an einem
15 Tage altem Fahrzeug mit einer Laufleistung von 412 km
entstanden ist, berechtigt den Geschädigten auch dann auf
Neuwagenbasis abzurechnen, wenn nur ein Heckabschlußblech
neu eingeschweißt und eine neue Fahrzeug-Ident-Nummer
eingeschlagen werden muß und diese Reparaturen bei sorg-
fältigster Arbeit nur von einem Fachmann erkannt werden
können. Die Reparatur ist bei Kosten i.H.v. 13% des Neu-
preises als erheblich anzusehen, insbesondere weil die
Schweißarbeiten zum Verlust der Herstellergarantie hin-
sichtlich des werksseitigen Korrosionsschutzes führen
können.
LG Mönchengladbach, 25.10.2005 - Az: 5 S 53/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Kein Augenblicksversagen bei Leuchtanzeige!
 >> Gravierender Verkehrsverstoß - Fahrtenbuch?
 >> Minimale Fortbewegung - kein Führen eines Fahrzeugs
 >> Reparatur - Anspruch auf Fachwerkstatt
Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
https://www.anwaltonline.com/benutzer/registrierung
Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 875 Urteile.
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************ ************************************************************
*2* Das Thema des Monats
 >> Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
Da nach dem Recht der EU eine Fahrerlaubnis, die in einem
Mitgliedstaat erworben wird, in den anderen Mitgliedstaaten
anerkannt wird, kann der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis
mit dem Führerschein eines anderen EU-Landes in Deutschland
fahren und diesen auch in einen deutschen Führerschein
umschreiben lassen.
Anders wäre es nur dann, wenn gegen den Inhaber der Fahrer-
laubnis eine von einem deutschen Gericht verhängte Sperr-
frist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis laufen würde oder
beim Erwerb des Führerscheins im EU-Ausland bestanden hätte.
Wenn ein Führerschein im EU-Ausland erworben wurde und in
Deutschland der Führerschein erst nach einer MPU hätte
erteilt werden dürfen, so ist die Rechtslage schwierig. Zwar
macht das geltende EU-Recht für diesen Fall keine Ausnahme,
jedoch haben in jüngerer Zeit deutsche Gerichte immer wieder
entschieden, dass der ausländische Führerschein im Inland
nicht gilt, wenn es sich beim Erwerb des Führerscheins im
Ausland erkennbar um einen Missbrauchsfall handelt (u.a.
VGH Kassel, 16.12.2005 - Az 2 TG 2511/05), insbesondere um
einer hier drohenden MPU zu entgehen.
 >> Bremsen für Tiere?
Viele Autofahrer, die plötzlich mit einem die Straße über-
querenden Kleintier konfrontiert werden, bremsen, um
Schaden vom Tier fernzuhalten. Eine Vollbremsung ist jedoch
nach gängiger Rechtsprechung bei Kleintieren i.a. nicht
gerechtfertigt, da ein nachfolgendes Fahrzeug sich hierauf
auch bei ausreichendem Sicherheitsabstand kaum einstellen
kann. Als Autofahrer gilt es, die Sicherheit des allgemeinen
Verkehrs und vor allem auch der nachfolgenden Fahrzeuge zu
gewährleisten. Bremst man nun als Autofahrer stark ab, um
ein Kleintier zu retten und kommt es hierdurch zu einem
Auffahrunfall, so muß der tierliebe Fahrer damit rechnen,
den Schaden zumindest teilweise tragen zu müssen.
Hält der nachfolgende Verkehrsteilnehmer keinen aus-
reichenden Sicherheitsabstand, so muß dieser zwar auch
einen Teil des Schadens tragen, da auch in einem solchen
Fall hinreichende Konzentration und Reaktion erforderlich
ist. Je nach Gericht sind vom Auffahrenden i.a. zwischen
2/3 und 3/4 des Schadens tragen.
Grundsätzlich tierfeindlich muß dennoch nicht gefahren
werden. Auf offener Straße stellt ein Kleintier zwar im
allgemeinen keinen ausreichenden Grund für eine plötzliche
Vollbremsung dar, innerorts z.B. auf Dorfstraßen muß ein
Autofahrer jedoch durchaus damit rechnen, daß sich jeder-
zeit Tiere auf der Fahrbahn befinden könnten. Daher ist es
in solchen Situationen durchaus gerechtfertigt, für ein
Kleintier zu bremsen. Der Fahrer muß nicht annehmen, daß
der Hintermann sich nicht auf eine solche Situation
einstellen kann, da auch dieser mit Tieren rechnen muß.
Kommt es also innerorts zu einem Auffahrunfall wegen
eines Kleintieres, hat der Tierfreund bessere Karten.
Doch nicht nur Auffahrunfälle drohen beim Bremsen für
Tiere. Leicht kann es passieren, daß bei einem riskanten
Brems- und Ausweichmanöver die Kontrolle über das Fahrzeug
verloren und diese beschädigt wird. Die Teilkasko-
versicherung übernimmt derartige Schäden i.a. nicht. Wild-
unfälle werden nur von der Versicherung gedeckt, wenn die
Schäden durch einen Zusammenstoß entstanden sind. Bei einer
Vollkaskoversicherung ist hingegen auch ein Ausweichschaden
gedeckt. Eine Ausnahme für die Leistungspflicht der Teil-
kasko besteht nur dann, wenn durch das Ausweichen vor einem
großen Tier ein schwerer Aufprall abgewendet werden sollte.
Dies gilt natürlich nicht für Kleintiere. Eine Ausnahme
besteht hier für Zweiradfahrer, da zumindest in Kurven die
erhebliche Gefahr des seitlichen Wegrutschens besteht,
wenn das Vorderrad das Tier erfaßt und überrollt. Daher
ist ein Ausweichmanöver auch bei Kleintieren verhältnis-
mäßig. Ein ggf. hierdurch entstandener Schaden ist von der
Versicherung zu tragen (OLG Hamm - Az: 6 U 28/01).
Weitere Informationen: s. Wildunfall
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Die Geschwindigkeitsmessung
Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************ ************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
 mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
Werbung auf AnwaltOnline
 Erreichen Sie über 21.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com
Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
 mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2006 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                  
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern