Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.014 Anfragen

Katzenklappe als Einbruchsrisiko: Grobe Fahrlässigkeit kostet Versicherungsschutz

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das unsachgemäße Anbringen einer Katzenklappe kann den Versicherungsschutz im Einbruchsfall kosten.

Wird die Klappe so angebracht, dass diese einen Wohnungseinbruch erleichtert, so ist dies grob fahrlässig. Dies ist dann der Fall, wenn die Klappe mit bloßen Armen oder unter Verwendung eines Gegenstandes der Entriegelungsgriff eines daneben befindlichen Fensters erreicht werden kann. Damit ist die Überwindung des Verschlussmechanismus für einen potentiellen Einbruchstäter ohne nennenswerte Hindernisse erreichbar.

Die Hausratsversicherung muss dann im Schadensfall nichts zahlen. Denn nach § 61 VVG a.F. ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt. Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und das außer Acht lassen naheliegender Sicherungsmaßnahmen objektiv unverständlich erscheint. Für die Beurteilung ist maßgeblich, ob ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Gefahr eines Einbruchs in der konkreten Situation deutlich hätte erkennen müssen.

Im zu entscheidenden Fall kam es daher nicht mehr darauf an, ob der geltend gemachte Einbruchstatbestand in tatsächlicher Hinsicht vollständig nachgewiesen werden konnte.


AG Dortmund, 31.03.2008 - Az: 433 C 10580/07

ECLI:DE:AGDO:2008:0331.433C10580.07.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant